Rundschreiben vom 30.3.2000

 

Getränkesteuer
Gute Aussichten – weitere Vorgangsweise
Graz/Eibiswald, 30.03.2000
ft,fk/-
Rundschreiben\0003 InformationGA_2.doc

Sehr geehrte Klientin!
Sehr geehrter Klient!

 

In unserem letzten Rundschreiben vom 10.3.2000 haben wir Sie über den Ausgang des EuGH-Verfahrens informiert. Offen blieb in diesem Schreiben ua die Frage, was mit der verbleibenden Getränkeabgabe (GA) auf alkoholfreie Getränke und Speiseeis passiert.

Der Fachsenat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat in einer umfangreichen Stellungnahme folgenden Wissensstand dargelegt:

 

Keine Entscheidung gibt es bisher zu der Frage, ob und in welcher Form es die Getränkesteuer in Zukunft geben wird.

Wir werden Sie auch weiterhin am Laufenden halten und verbleiben

 

mit freundlichen Grüssen

 

Ihr beratungsTEAM