Sehr geehrte Klientin!
Sehr geehrter Klient!
In unserem letzten Rundschreiben vom 10.3.2000 haben wir Sie über den
Ausgang des EuGH-Verfahrens informiert. Offen blieb in diesem Schreiben ua die Frage, was
mit der verbleibenden Getränkeabgabe (GA) auf alkoholfreie Getränke und Speiseeis
passiert.
Der Fachsenat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat in einer
umfangreichen Stellungnahme folgenden Wissensstand dargelegt:
- Die Rest-GA ist nicht verfassungswidrig und daher nicht bekämpfbar.
-
Rückzahlung GA 1995 - 1999: Noch bestehen unterschiedliche Rechtsmeinungen
betreffend Rückzahlungsmöglichkeit etc, sodass zunächst eine höchstgerichtliche
Klarstellung durch einige Musterklagen angestrebt wird. Dies wird 2 - 3 Monate dauern, bis
dahin sind weitere Schritte betreffend GA 1995 - 1999 wenig sinnvoll. Auf zwischenzeitlich
einlangende Bescheide der Gemeinden ist aber jedenfalls zu reagieren, da sonst eine
Rückzahlung ausgeschlossen ist.
Aufgrund der Rechtsansicht unserer Kammer haben Sie jedoch gute Chancen früher oder
später einen Teil der Getränkesteuer refundiert zu bekommen.
-
Laufende GA: Steuerpflicht besteht nur mehr auf alkoholfreie Getränke und
Speiseeis. Für diese ist weiterhin eine monatliche Erklärung abzugeben. Die Zahlung
der Abgabe sollte vorerst nicht erfolgen, da in weiterer Folge eine Gegenverrechnung
mit den zu erwartenden Gutschriften möglich ist. Sollte Ihre Gemeinde die Zahlung
einfordern, so können wir für Sie ein Stundungsansuchen einbringen. Dazu sind jedoch die
genauen Rückzahlungsbeträge zu ermitteln, die Eingabe ist mit 180,
gebührenpflichtig.
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Andere Gemeindeabgaben: Auch die Zahlung von Kommunalsteuer, Müll, etc könnte
gegen die zu erwartende Gutschrift gegenverrechnet werden. Da aber zur Zeit noch kein
Guthaben auf Ihrem Gemeinde-Abgabenkonto besteht, müsste diesbezüglich ebenfalls ein
Stundungsansuchen gestellt werden. Mit Widerstand der Gemeinden und damit erhöhten
Verfahrenskosten ist jedoch zu rechnen.
Keine Entscheidung gibt es bisher zu der Frage, ob und in welcher Form es die
Getränkesteuer in Zukunft geben wird.
Wir werden Sie auch weiterhin am Laufenden halten und verbleiben
mit freundlichen Grüssen
Ihr beratungsTEAM