Anmerkungen zu steuerlich anerkannten Klein-Autobussen

von MR Dr. Emil Caganek, BMF (Auszug)

Für die in der Liste angeführten Fahrzeuge gilt weder der Vorsteuerausschluss noch die verlängerte AfA-Nutzungsdauer von (mindestens) acht Jahren noch der gänzliche Ausschluss des Investitionsfreibetrages.

Die Notwendigkeit bzw Zweckmäßigkeit der Anschaffung eines in der Liste angeführten Fahrzeuges kann kein Entscheidungskriterium für die steuerliche Anerkennung sein. So kann etwa auch ein Handelsvertreter oder ein freiberuflich Tätiger den Vorsteuerabzug für einen Klein-Autobus im Sinne des § 10 der VO geltend machen, wenn das Fahrzeug unternehmerisch genutzt wird.

Bei derartigen Fahrzeugen wird jedoch seitens der Finanzverwaltung auf die Überprüfung der Voraussetzung der unternehmerischen Nutzung sowie auf die Ermittlung des Privatanteils ein erhöhtes Augenmerk gelegt. Um einen Beweisnotstand zu vermeiden, empfiehlt sich daher die Führung eines Fahrtenbuches.


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Letzte Aktualisierung 05-Jan-2004

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