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Unter dem Titel "Konsolidierung durch Steuergerechtigkeit" hat die österreichische
Bundesregierung am 1.9.2000 ua ein Paket von geplanten steuerlichen Maßnahmen
zur Budgetkonsolidierung vorgelegt, das für den Fiskus Mehreinnahmen von fast
30 Mrd ATS pa bringen soll. Rund die Hälfte der Mehreinnahmen entfällt dabei
auf die Wirtschaft. Viele Details der geplanten Maßnahmen sind noch nicht endgültig
ausdiskutiert, es können sich daher bei den nachfolgend dargestellten Neuerungen
noch Änderungen ergeben. Mitte September soll ein Begutachtungsentwurf vorliegen.
Soweit bisher bekannt sollen alle Maßnahmen ab dem Jahr 2001 in Kraft treten.
Die Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung werden - abgesehen von der Streichung
des Investitionsfreibetrages - voraussichtlich auch schon für (abweichende)
Wirtschaftsjahre 2000/2001 gelten.
Der Investitionsfreibetrag von derzeit 6% bzw 9% der Investitionssumme soll für Investitionen ab 1.1.2001 (unabhängig vom Bilanzstichtag) ersatzlos abgeschafft werden (erwartetes Mehraufkommen pa rd 6 Mrd ATS). Der erst mit der Steuerreform 2000 eingeführte Bildungsfreibetrag von 9% der Aus- und Fortbildungsaufwendungen bleibt aber bestehen.
TIPP: Wer für das nächste Jahr Investitionen plant, sollte sie zwecks (letztmaliger) Inanspruchnahme des IFB nach Möglichkeit noch in das Jahr 2000 vorziehen (entscheidend ist, daß die Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, das ist idR die Lieferung, noch vor dem 31.12.2000 erfolgt).
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll - über die Erhöhung bei den Stiftungen hinaus - noch mit einem Mehraufkommen von rd 1 Mrd ATS pa zur Budgetkonsolidierung beitragen. Über die Details wird intern noch in einer Arbeitsgruppe diskutiert. Voraussichtliche Lösung: Bei Übertragung von Liegenschaften soll die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom zwei- bis dreifachen des (üblicherweise sehr niedrigen) Einheitswertes berechnet werden. Möglicherweise wird auch der Abzug von Schulden bei Liegenschaften eingeschränkt.
TIPP: Wer Liegenschaften noch steuergünstig auf Nachkommen übertragen will, sollte dies im Wege einer Schenkung noch im Jahr 2000 abwickeln (günstigste Lösung ist meist die Übertragung in Form einer gemischten Schenkung, nämlich durch Verkauf zum Einheitswert).
Lohn- und Gehaltsnachzahlungen für Vorjahre, die derzeit mit dem (günstigen) Belastungs-prozentsatz besteuert werden, sollen in Hinkunft der vollen Steuerprogression unterliegen. Bei Nachzahlungen für mehrere Jahre kann die Steuerprogression ab 2001 allenfalls dadurch gemildert werden, daß die Zahlungen über Antrag im Wege der Veranlagung steuerlich auf die letzten 3 Jahre aufgeteilt werden.
Weiters sollen auch anläßlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses ausbezahlte Urlaubsentschädigungen bzw Urlaubsabfindungen, die bisher zumindest teilweise nur mit 6% besteuert wurden, entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ab 2001 der vollen Steuerprogression unterliegen.
Insgesamt erwartet sich der Fiskus aus diesen Änderungen ein jährliches Mehraufkommen von beachtlichen 4,5 Mrd ATS. Offen ist noch, ob es auch Änderungen bei der begünstigten Besteuerung von Pensionsabfindungen (§ 67 Abs 8 lit b EStG) geben wird.
TIPP: Die ohnedies geplante Beendigung von Dienstverhältnissen bzw die Auszahlung der genannten (derzeit noch begünstigten) Beträge sollte nach Möglichkeit in des Jahr 2000 vorgezogen werden.
(Quelle: Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Fachsenat für Steuerrecht, 6. 9. 2000, Ergänzungen Fiebich & PartnerInnen 28.9.2000)
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Letzte Aktualisierung 07-Dez-2000 |