Übersicht Steuer-NEWSLETTER Nr 4/2002 (Chef-Info)


Hilfe für Hochwasseropfer
Überblick über die steuerlichen Maßnahmen für Unternehmen und für Private im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe. Einige Maßnahmen sind auch für nicht direkt betroffene Steuerpflichtige interessant.

Wichtige Änderung für Bauleistungen ab 1. Oktober 2002
Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs werden mit 1. Oktober 2002 neue umsatzsteuerliche Regelungen für Bauleistungen eingeführt. Das Grundprinzip besteht darin, dass für Bauleistungen, die ein Bauunternehmer bei einem Subunternehmer beauftragt, die Umsatzsteuer nicht mehr vom Subunternehmer an das Finanzamt abzuführen ist, sondern dass die Steuerschuld auf den Auftraggeber übergeht (sogenanntes "Reverse-Charge-System"). Details finden Sie in unserem Informationsblatt "Umsatzsteuer bei Bauleistungen".

Zusätzliche Rechnungsmerkmale ab 1. Jänner 2003
Ab 1. Jänner 2003 müssen umsatzsteuergerechte Rechungen zusätzlich zu den bereits geltenden Kriterien einige neue Angaben enthalten (wie zB anzuwendender Steuersatz, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer und UID-Nummer des Rechnungsausstellers).
--> Fakturierungssoftware checken und Eingangsrechnungen kontrollieren

Gewerberechtsnovelle
Mit 1. August 2002 sind umfangreiche Abänderungen des Gewerberechts in Kraft getreten, die eine Liberalisierung des Berufszugangs, eine Erweiterung der Nebenrechte und den Abbau bürokratischer Hürden zum Ziel haben.

Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland in Kraft
Das Abkommen findet auf Steuern Anwendung, die ab dem 1. Jänner 2003 erhoben werden.

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Letzte Aktualisierung 15-Sep-2002

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