Rundschreiben vom 22.11.1999
| Betriebsprüfung bei Gastwirten | Graz/Eibiswald,
22.11.1999 hp,ft/- Rundschreiben\EIBI_BP im Gastgewerbe |
Schönen guten Tag!
Wie aus den Medien bekannt ist, wurden im Vorjahr bei den zentralen großen Brauereien Hausdurchsuchungen durch die Finanzverwaltung vorgenommen und zahlreiches Datenmaterial beschlagnahmt. Mittlerweile wurden die Daten ausgewertet und die Finanzverwaltung hat österreichweit mit den Betriebsprüfungen bei Gastronomie- und Handelsbetrieben begonnen.
Mit diesem Schreiben wollen wir Sie informieren, wie Sie sich im Falle einer Prüfung richtig verhalten und wie sich die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Lieferungen von Lebensmittel und Getränken an Nicht-Letztverbraucher geändert hat.
Während die Organe immer von einer Betriebsprüfung sprechen, ist jedoch zu unterscheiden, ob es sich um eine Betriebsprüfung oder ein Finanzstrafverfahren handelt.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung sind Sie zur Bekanntgabe aller Daten und Informationen verpflichtet, liegen jedoch Beweise vor, ist zwingend ein Finanzstrafverfahren einzuleiten. In diesem Fall haben Sie keine Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht, Sie haben das Recht zu schweigen.
Vorgangsweise im Falle einer Betriebsprüfung bzw eines Finanzstrafverfahrens
Weiters möchten wir Sie als Kunde des Lieferanten auf die neuen Aufzeichnungspflichten bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken an Nicht-Letztverbraucher seit 1. August 1999 aufmerksam machen:
Der Verordnung entsprechend hat ihr Lieferant Name und Anschrift des Empfängers aufzuzeichnen, wenn
Bei Abholung bis zu diesen Mengen kann davon ausgegangen werden, daß
ein Privateinkauf vorliegt.
Für weitere Fragen und Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr fiebichTEAM