Familienbeihilfe des Landes Steiermark (Merkblatt)

(Stand 2/2001)

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER FAMILIENBEIHILFE DES LANDES STEIERMARK:
 
EINKOMMENSERMITTLUNG: FAMILIENEINKOMMEN UND PRO-KOPF-EINKOMMEN

Ob Familienbeihilfe gewährt werden kann bzw. wie hoch der Auszahlungsbetrag ist, richtet sich nach dem sogenannten "gewichteten Pro-Kopf-Einkommen". Der Gewichtungsfaktor wird durch Zusammenzählen der österreichweit anerkannten Gewichtungsfaktoren der einzelnen Familienmitglieder errechnet.

Der Gewichtungsfaktor beträgt:

für den 1. Erwachsenen

 

1,0 Gewichtungsfaktor

für den 2. Erwachsenen

 

0,8 Gewichtungsfaktor

für jedes Kind von der Geburt bis zum Eintritt in das Berufsleben

 

0,5 Gewichtungsfaktor

für jedes Kind, dessen Einkommen (Lehrlingsentschädigung) zum Familien-einkommen gerechnet wird (so lange die Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird)

 

0,8 Gewichtungsfaktor

 

Um das jeweilige Pro-Kopf-Einkommen zu erhalten, muß man das anrechenbare Familiennettoeinkommen durch den summierten Gewichtungsfaktor dividieren.

 
FAMILIENBEIHILFE - EINKOMMENSSTAFFEL

Pro-Kopf-Einkommen
bis zu ATS

Familienbeihilfe
in ATS pro Monat

6.710

2.500

6.910

2.400

7.110

2.200

7.310

2.000

7.510

1.800

7.710

1.600

7.910

1.400

8.110

1.200

8.310

1.000

 
WEITERE INFORMATIONEN

Auskünfte zur Familienbeihilfe des Landes erteilen die Gemeindeämter bzw. Bezirksämter des Magistrates Graz und das Referat Frau-Familie-Gesellschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, Tel. 0316/877-3919 oder 4263, Fax 877-3924.

Nähere Informationen zum Thema Familie finden Sie auch im Internet auf der Homepage des Referat Frau-Familie-Gesellschaft

 


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Letzte Aktualisierung 08-Okt-2003

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