(Stand 2/2001)
Ob Familienbeihilfe gewährt werden kann bzw. wie hoch der Auszahlungsbetrag ist, richtet sich nach dem sogenannten "gewichteten Pro-Kopf-Einkommen". Der Gewichtungsfaktor wird durch Zusammenzählen der österreichweit anerkannten Gewichtungsfaktoren der einzelnen Familienmitglieder errechnet.
Der Gewichtungsfaktor beträgt:
für den 1. Erwachsenen
1,0 Gewichtungsfaktor
für den 2. Erwachsenen
0,8 Gewichtungsfaktor
für jedes Kind von der Geburt bis zum Eintritt in das Berufsleben
0,5 Gewichtungsfaktor
für jedes Kind, dessen Einkommen (Lehrlingsentschädigung) zum Familien-einkommen gerechnet wird (so lange die Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird)
0,8 Gewichtungsfaktor
Um das jeweilige Pro-Kopf-Einkommen zu erhalten, muß man das anrechenbare Familiennettoeinkommen durch den summierten Gewichtungsfaktor dividieren.
Pro-Kopf-Einkommen
bis zu ATSFamilienbeihilfe
in ATS pro Monat6.710
2.500
6.910
2.400
7.110
2.200
7.310
2.000
7.510
1.800
7.710
1.600
7.910
1.400
8.110
1.200
8.310
1.000
Auskünfte zur Familienbeihilfe des Landes erteilen die Gemeindeämter bzw. Bezirksämter des Magistrates Graz und das Referat Frau-Familie-Gesellschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, Tel. 0316/877-3919 oder 4263, Fax 877-3924.
Nähere Informationen zum Thema Familie finden Sie auch im Internet auf der Homepage des Referat Frau-Familie-Gesellschaft
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Letzte Aktualisierung 08-Okt-2003 |