Ferienjob - Dazuverdienen neben Familienbeihilfe

Neue Rechtslage ab 1.1.2001 (zur Rechtslage bis 31.12.2000 siehe Archiv).
Gesetzliche Grundlage: § 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG)

Familienbeihilfe:

Studenten (Schüler nach Vollendung des 18. Lebensjahres, davor gibt es keine Einschränkungen) können pro Jahr EUR 8.725 (ca ATS 120.000) dazu verdienen, ohne dass die Familienbeihilfe gestrichen wird. Das BMSG hat dazu per Erlass einige Klarstellungen getroffen (www.bmsg.gv.at > Leistungen > Familie > Familienrecht > Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz; Details zur Familienbeihilfe finden sich unter ....> Leistungen > Familienbeihilfe)

Sonstige zu beachtende Grenzen:

Steuerberatungsgesellschaft Fiebich & PartnerInnen, Graz - Eibiswald - www.fiebich.com, Stand 7/2002


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Letzte Aktualisierung 19-Aug-2003

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