Die geplanten steuerlichen Maßnahmen im Koalitionsabkommen der neuen Bundesregierung

von Prof Dr Karl E Bruckner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

 

Österreich hat seit 4. Februar 2000 eine neue Bundesregierung. Grundlage der künftigen Regierungsarbeit soll das zwischen den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ abgeschlossene Koalitionsabkommen sein. Unabhängig davon, wie man zur neuen Bundesregierung und zu den durch die Regierungsbildung ausgelösten innen- und außenpolitischen Ereignissen steht, konzentriert sich das Interesse der Wirtschaft vor allem auf die steuerlichen, budgetpolitischen und wirtschaftlichen Inhalte dieses Abkommens.

Bei einer ersten Analyse fällt auf, daß die steuerpolitischen Inhalte – offensichtlich aufgrund der Kürze der Regierungsverhandlungen – noch nicht umfassend dargestellt sind. Abgesehen von vereinzelten Aussagen zu speziellen Steuerthemen, einigen wenigen einnahmenseitigen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung sowie Vorschlägen zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Abgabenverfahren verweist das Koalitionspapier vor allem auf die (neuerliche) Einsetzung einer Steuerreformkommission ("Steuerreformgruppe"), die bis Ende 2000 umfassende Vorschläge für steuerliche Reformen vorlegen soll.

Der nachfolgende Überblick beschränkt sich schwerpunktmäßig auf eine Darstellung der steuerlichen Aussagen des Abkommens. Darüber hinaus wird auch auf die Vorschläge zu den Lohnnebenkosten, zur geplanten Neuregelung der Abfertigungen und zu den Änderungen im Pensionssystem eingegangen. Wörtliche Zitate aus dem Koalitionsabkommen sind durch Kursivschrift gekennzeichnet, Hervorhebungen durch Fettschrift stammen überwiegend vom Verfasser.

 

  1. Geplante steuerliche Maßnahmen im Kapitel "BUDGETPOLITIK 2000 - 2003"

Ausgangspunkt der folgenden Ausführungen ist das Kapitel "Budgetpolitik", das im Abkommen selbst erst an letzter Stelle gereiht ist. Es enthält folgende Grundsatzaussagen:

Im Interesse der kommenden Generationen wird eine neue Bundesregierung die Budgetkonsolidierung weiter vorantreiben und das Defizit gemäß den Verpflichtungen aus dem österreichischen Stabilitätsprogramm weiter reduzieren. Langfristig ist ein ausgeglichener Bundeshaushalt zu erreichen. Gleichzeitig wird eine Absenkung der Abgabenquote angestrebt. Bis 2005 wird der Bund sein Defizit auf 1,5% des BIP reduzieren, was bei einem Überschuss der Länder und Gemeinden von 0,5% des BIP ein gesamtstaatliches Defizit von 1% im Jahr 2005 ermöglicht. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wird auf 60% des BIP abgesenkt. Im Jahr 2003 wird als Etappenziel ein Budgetdefizit des Bundes von 1,8% (Gesamtstaat daher 1,3%) festgelegt.

Die Eckpunkte der Budgetpolitik lauten daher:

Im Detail werden weiters folgende einnahmenseitige bzw verwendungsseitige Maßnahmen angeführt:

Weiters ist im Kapitel "Budgetpolitik" eine neue "Steuerreformkommission" und auch eine "Aufgaben- bzw Ausgabenreformkommission" wie folgt vorgesehen:

Als Instrument der Erreichung einer standortadäquaten Steuerpolitik ist unter Beiziehung von hochrangigen Experten eine Steuerreformgruppe mit dem Ziel einzusetzen, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten bis Ende 2000 umfassende Vorschläge für eine erhöhte Attraktivität Österreichs als Standort für Wirtschaft und Arbeit, eine Vereinfachung des Steuersystems einschließlich der Abgabenerhebung, Bonus-Malus-Systeme, um eine verbesserte Abgabenleistung zu erreichen, sowie eine Senkung der Abgabenquote vorzulegen.

Zu einer mittel- und langfristigen Aufgabenentlastung und damit verbundenen Ausgabenentlastung des Staates ist eine Aufgabenreformgruppe einzusetzen (siehe Kapitel Leistungsfähiger Staat - Ausgaben- und Aufgabenreform).

 

  1. Geplante Maßnahmen des materiellen Steuerrechts in anderen Kapiteln

In anderen Kapiteln des Koalitionsabkommens finden sich folgende Hinweise auf geplante materiell-rechtliche steuerliche Maßnahmen:

Sport:

Die gemeinnützigen und parteiunabhängigen Vereine und Verbände mit ihren tausenden ehrenamtlichen Funktionärinnen und Funktionären sind die wichtigsten Säulen des Sports. Diese sind in ihrer Autonomie zu stärken, vor parteipolitischer Einflussnahme zu schützen, vor unnötigen bürokratischen Belastungen zu bewahren, steuerlich schonend zu behandeln und finanziell zu unterstützen.

Wissenschaft, Forschung und Technologie:

Kapitalmarkt:

Die Beteiligungsfinanzierung für KMU soll steuerlich verbessert werden.

Landwirtschaft:

Bankgeheimnis/Endbesteuerung:

Die Bundesregierung bekennt sich zum Bankgeheimnis und zur Endbesteuerung der Zinserträge. Die aktuelle Debatte um die Anonymität der Sparbücher erfordert die Vervollständigung des Bankgeheimnisses in dem Sinne, dass:

Spekulationsertragssteuer:

Es wird vereinbart, dass das Inkrafttreten der Spekulationsertragssteuer und das Außerkraftsetzen der Börsenumsatzsteuer unverzüglich durch Verordnung bis zum 1. Oktober 2001 aufgeschoben wird. Über die weitere Vorgangsweise wird in der Steuerreformkommission mit dem Ziel beraten, unter welchen Bedingungen auch die Spekulationsertragssteuer abgeschafft werden kann.

Umwelt:

Kostenwahrheit, Anreizsysteme, Nachhaltigkeitsprinzip und die weitere Ökologisierung des Steuersystems im Gleichklang mit anderen EU-Mitgliedsländern (ökosoziale Marktwirtschaft) sind Grundlage der österreichischen Umweltpolitik.

Kultur und Kunst:

Medienentwicklung – Werbesteuern:

Anzeigen- und Ankündigungsabgabe: Die Finanzausgleichspartner werden ersucht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Abschaffung der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe ehebaldigst ermöglichen.

Wohnrecht:

 

  1. Geplante Maßnahmen im Bereich des steuerlichen Verfahrensrechts (Rechtsschutz) und des Finanzstrafrechts

Laut dem Kapitel "Starke Demokratie" sind zur Verbesserung des "Rechtsschutzes im Abgabenverfahren" folgende Maßnahmen geplant:

Weiters sollt lt dem Kapitel "Justiz" (Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort) die Möglichkeit einer bedingten Anzeigenzurücklegung im Finanzstrafverfahren bei Bezahlung einer Geldbuße und Schadensgutmachung eingeführt werden.

 

  1. Senkung Lohnnebenkosten

Das Kapitel "Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich" enthält folgende Vorschläge zur stufenweisen und nachhaltigen Senkung der Lohnnebenkosten bis 2003 im Ausmaß von 15 Mrd. S. pro Jahr:

Bereich um %-Punkte Mrd. ATS Inkrafttreten

Urlaubsaliquotierung 2,3 Mrd. 2001

Entfall Postensuchtag bei Selbstkündigung 0,3 Mrd. 2001

IESG 0,4 % 3,2 Mrd. 2001

Unfallversicherung 0,2 % 1,7 Mrd. 2001

Arbeitslosenversicherung 0,5 % 2,3 + 1,2 Mrd. 2002

LNK-Entlastung aus Mehreinnahmen 3 Mrd. 2003

Summe (auf Basis Hochrechnung 2003) 15,0 Mrd.

Ab dem Jahr 2003 werden aus den Mehreinnahmen 3 Milliarden Schilling zur zusätzlichen Entlastung der Lohnnebenkosten (im Interesse der Lehrlingsförderung) verwendet.

Die Bundesregierung erwartet von den gesetzlichen Interessensvertretungen hinsichtlich deren von der Lohn- und Einkommenshöhe abhängigen Beiträge (Umlagen) einen spürbaren Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten und wird dazu das Einvernehmen mit den Sozialpartnern herstellen.

 

  1. Sonstige geplante Maßnahmen
    1. Abfertigung neu / Pensionskassensystem

Das Kapitel "Neuer sozialer Gesellschaftsvertrag" enthält das bereits seit längerer Zeit in der Öffentlichkeit diskutierte Abfertigungsmodell der ÖVP, das wegen seiner Bedeutung im vollen Wortlaut dargestellt werden soll:

Die Abfertigung wird aus den Betrieben ausgelagert. Die Betriebe leisten einen monatlichen Beitrag, die Höhe ist noch festzulegen. Der Abfertigungsanspruch besteht bei Auflösung des Dienstverhältnisses. Im Fall der Selbstkündigung kommt es zu keiner Auszahlung, die erworbenen Ansprüche bleiben aber bestehen.

Der Abfertigungsanspruch wird anstelle der heutigen nach Dienstjahren gestaffelten Höhe nach der Beitragsleistung linear bemessen. Annahme ist, dass nach 25 Beitragsjahren 12 Monatsentgelte erreicht werden und danach Beiträge entfallen. Diese Zielsetzung ist versicherungsmathematisch und nach den Berufsverläufen zu überprüfen. Eine Entlastung von Lohnnebenkosten, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern, soll erreicht werden.

Grundsätzlich ist von der Annahme auszugehen, dass die Beitragszahlung nach Ablauf eines Dienstjahres beginnt. Es wird überprüft, ob bei Aufnahme eines Dienstverhältnisses zum gleichen Arbeitgeber innerhalb des ersten Jahres eine durchgehende Beitragszahlung realisiert werden soll.

Die wichtigen Fragen des Abfertigungsmodells, insbesondere das Übergangsrecht, werden wie folgt präzisiert:

(1) Erstmaliger Eintritt: Die Unternehmen bezahlen für ihre Mitarbeiter im neuen System einen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnenden Betrag der Lohnsumme als Beitrag zur Pensionssicherung in eine Pensionskasse ein. Die Pensionskassen/ Abfertigungskassen sind überbetrieblich nach den gesetzlichen Bestimmungen zu bilden.

(2) Einzahlungsdauer: Die Dauer der Einzahlung durch den Betrieb beträgt max. 25 Jahre, wobei Tätigkeiten in verschiedenen Betrieben im neuen System zusammenzurechnen sind. Jahre im alten System sind in Abzug zu bringen. Um einen Anreiz zu schaffen, dass ältere Arbeitnehmer für den Betrieb günstiger und dadurch länger beschäftigt werden, sollen die jeweiligen Ansprüche in der Pensionskasse bis zum Lebensalter von 45 Jahren abgedeckt werden.

(3) Umstieg vom alten ins neue System: Ist prinzipiell nur auf Basis von Betriebsvereinbarungen/ Einzelvereinbarungen möglich. Ist dies nicht der Fall und der Dienstnehmer kündigt selbst, fällt nach bestehender Regelung keine Abfertigung an. In einem Dienstverhältnis, das dem neuen System unterliegt, werden Dienstzeiten in einem alten Dienstverhältnis auf die Einzahlungsdauer im neuen System angerechnet.

(4) Liquiditätshilfe für Kleinbetriebe: Die Pensionskasse soll die Möglichkeit erhalten, für Kleinbetriebe, die Probleme haben - wie etwa bei Betriebsübergaben, wo mehrere Abfertigungsleistungen kumuliert anfallen - entsprechende Mittel, die dann ratenweise getilgt werden, bereitzustellen.

(5) Steuerliche Behandlung: Rückstellungen können steuerfrei aufgelöst und zu Eigenkapital umgewandelt werden.

(6) Wertpapierdeckung: Die Wertpapierdeckung für Abfertigungsrückstellungen soll ab dem Jahr 2001 abgeschafft werden. Die freiwerdenden Wertpapiere können in 3 Jahresetappen abgebaut werden.

 

    1. Sicherung der Pensionen und Altersvorsorge

Zur "nachhaltigen Sicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung" sind im Koalitionspapier ua folgende Maßnahmen geplant:

Der zweite Unterpunkt "Förderung der betrieblich finanzierten Zusatzpensionen und der privaten Altersvorsorge" enthält auch eine grundsätzliche Absichtserklärung zur zukünftigen steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge:

Es ist eines unserer grundsätzlichen Ziele, nach Maßgabe der Entwicklung des Budgets eine weitere steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge zum gegebenen Zeitpunkt vorzubereiten.

 

5.3. Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld für alle

Im Unterkapitel "Programm für Familien, die Jugend und Senioren" wird die neue Familienförderung beschrieben. Finanzierungsbasis dafür soll weiterhin der Familienlasten-Ausgleichsfonds (FLAF) sein. Ab 1. Jänner 2002 soll für alle Mütter und Väter, die sich der Kinderbetreuung widmen, ein erwerbsunabhängiger Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld/ Karenzgeld für eine Dauer von bis zu 36 Monaten eingeführt werden. Das Kinderbetreuungsgeld / Karenzgeld wird für jedes Kind für die ersten 18 Monate auf ATS 6.250,- pro Monat angehoben. Ab dem 19. Monat wird das Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld in der Höhe von ATS 6.000,-- pro Monat ausbezahlt. Für jedes der ersten 18 Monate wird ein Betrag von ATS 250,-- für den jeweiligen Pensionsversicherungsträger einbehalten. Damit sind ab dem 1. Jänner 2002 diese in Anspruch genommenen Karenzzeiten / Kindererziehungszeiten pensionsbegründende Beitragszeiten.

Steuerlich relevant ist in diesem Zusammenhang, daß die Einkommensobergrenze für den im Jahr 1998 eingeführten Mehrkinderzuschlag entfallen soll.

 

  1. Maßnahmen gegen Normenflut, Rechtsschutz, Schutz vor rückwirkenden Gesetzen

Abschließend soll noch auf einige interessant klingende Verbesserungsvorschläge zur Legistik und zum Verhältnis zwischen Bürger und Staat hingewiesen werden, die in den Kapiteln "Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich" (Charta der wirtschaftlichen Freiheiten) und "Leistungsfähiger Staat" (Deregulierung zur Bekämpfung der Gesetzesflut") angeführt sind und auch für das Steuerrecht von Relevanz sein werden:

 

  1. Schlußbemerkung

Das Koalitionsabkommen der neuen ÖVP/FPÖ-Regierung enthält (noch) kein umfassendes Konzept für eine Steuerreform (Strukturreform). Die vereinzelt feststellbaren steuerlichen Akzente sind zwar überwiegend positiv zu beurteilen, die großen Themen der letzten Steuerreformdiskussion (vor allem auch auf dem Gebiete der Unternehmensbesteuerung), wie etwa

bleiben unerwähnt. Die diesbezüglichen steuerlichen Erwartungen richten sich daher auf die Arbeit der im Koalitionspapier angekündigten neuen Steuerreformkommission. Angesichts der Tatsache, daß die umfangreichen und mE auch in vielen Bereichen interessanten Vorschläge der letzten Steuerreformkommission (siehe auch die obige Aufzählung) bei der Steuerreform 2000 politisch doch ziemlich weitgehend ignoriert worden sind, erschiene es mE sinnvoll, zunächst diese aus der Schublade zu holen und einer neuerlichen politischen Würdigung zu unterziehen.