Sie fragen - Wir antworten...

Wenn Sie eine Frage haben, deren Beantwortung Sie auf dieser Seite vermissen, senden Sie uns bitte ein Mail an faq@fiebich.com. Die Beantwortung erfolgt auch für Klienten kostenfrei und ausserhalb des Auftragsverhältnisses, es besteht kein Rechtsanspruch und übernehmen wir keinerlei Haftung für Rechtsfolgen aus diesem Beratungsservice. Die Veröffentlichung von Fragestellung und Beantwortung erfolgt in anonymisierter Form.

Themen:

Pflegeheimkosten als a.g.Belastungen
Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen
Aufbewahrung von Unterlagen
Arbeitnehmerveranlagung zu Fixpreisen
Kaufen oder Leasen
Fahrtenbuch
Hochrechnung steuerfreier Bezüge
KMU - Definition
Kündigung Dienstnehmer
Erstattung Negativsteuer
Außergewöhnliche Belastung
Lieferung an ausländisches Unternehmen
Fiskalvertretung
Umsätze in Österreich



  KMU - Kleine und Mittlere Unternehmen

Was ist ein KMU?
Gibt es dafür eine Definition?

KMU ist die Abkürzung für Kleine und Mittlere Unternehmen. Dieser Begriff wird häufig in Zusammenhag mit Förderungen verwendet. In der EU gibt es eine einheitliche Definition für SME's (engl: Micro, Small and Medium-Sized Enterprises), zuletzt geändert mit 1.1.2005.

Zu KMUs gehören:

     

    Dienstnehmer

    Umsatz

    Bilanzsumme

    Mittlere Unternehmen

    <250

    max 50 Mio

    max 43 Mio

    Kleine Unternehmen

    <50

    max 10Mio

    max 10 Mio

    Kleinstunternehmen

    <10

    max 2 Mio

    max 2 Mio

    (Beträge in EUR; für die Einstufung muss das Kriterium "Dienstnehmer" UND eines der beiden Kriterien "Umsatz" oder "Bilanzsumme" zutreffen)

Weiterführende Links:

(Mag. Thomas Fiebich, 5/2005)

zur Themenliste


  Fiskalvertretung

Ich habe bereits alle Formulare für die Anmeldung meiner Umsätze in Österreich ausgefüllt, ebenso die Umsatzsteuererklärungen. Vom Finanzamt wurde ich nun aufgefordert einen Fiskalvertreter namhaft zu machen. Machen sie das und was kostet das bei ihnen?

Fiskalvertreter sind seit 1.1.2002 für EU-Unternehmer nicht mehr erforderlich, jedoch verlangt die össterreichische Behörde die Namhaftmachung eines österreichischen Zustellungsbevollmächtigten.

Die Kosten sind grundsätzlich aufwands- und umsatzabhängig. Sind alle Unterlagen in Ordnung, so dass unsere Aufgabe bloss in der formalen Überprüfung und Abwicklung der Post besteht, so ist diese Dienstleistung ab 250 EUR möglich.

(Mag. Thomas Fiebich, 5/2005)

zur Themenliste


  Absetzbarkeit von Pflegeheimkosten

Wenn die Pflegeheimkosten das Pflegegeld übersteigen - ist das steuerlich absetzbar?

Der Mehrbetrag zwischen Heimkosten und Pflegegeld kann als "außergewöhnliche Belastung" an Stelle der jährlichen Behindertenfreibeträge (75,- bis 726,- €) steuer-mindernd geltend gemacht werden. Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht aus, kann der Unterhaltspflichtige seine Zahlungen absetzen. Von diesen Ausgaben des Unterhaltspflichtigen wird jedoch ein Selbstbehalt abgezogen, außer der zahlende Ehepartner ist Alleinverdiener. Gleiches gilt, wenn die "Sozialhilfe" solche Pflegekosten übernimmt und dann vom Unterhaltspflichtigen zurückfordert. Auch wenn der Pflegebedürftige zum Beispiel eine Wohnung besitzt, sind die Heimkosten in erster Linie aus dem Unterhalt zu decken und daher absetzbar.

Bei Pensionisten oder Angestellten werden diese Kosten in der "Arbeitnehmerveranlagung" geltend gemacht, was 5 Jahre rückwirkend, allenfalls auch noch durch die Erben, möglich ist.

(Dr. Klaus Fiebich, 18.01.2005)

zur Themenliste

  Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen

Was muss ich beachten, wenn ich einen Vertrag mit meiner Gattin abschließe?

Zu dieser Thematik existiert eine langjährige Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, die durch folgende Formulierung aus einem VwGH-Erkenntnis zusammengefasst werden kann.

Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie nach außen hin ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl etwa VwGH 29. 11. 2000, 95/13/0004).

Zum Personenkreis der "nahen Angehörigen" zählen grundsätzlich alle Personen, bei denen ein Interessensgegensatz fehlt. Auf ein Verwandschaftsverhältnis wird nicht abgestellt. Jedenfalls ist in der Praxis bei folgendem Personenkreis die Beachtung obiger Grundsätze anzuraten und im Zweifel fachliche Beratung erforderlich:

  • Ehepartner und Lebensgefährten
  • Eltern, Kinder
  • Gesellschafter einer GmbH zu GmbH

(Mag. Thomas Fiebich, 16.03.2004)

zur Themenliste

  Aufbewahrung von Unterlagen

Da sich bei mir schon Unmengen an Geschäftsunterlagen ansammeln würde ich gerne erfahren, wie lange man Geschäftsunterlagen gesetzlich aufbewahren muß.

Auf Grund § 132 BAO sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörenden Belege sieben Jahre aufzubewahren; darüber hinaus sind sie noch so lange aufzubewahren, als sie für die Abgabenerhebung betreffende anhängige Verfahren von Bedeutung sind, in denen diejenigen Parteistellung haben, für die auf Grund von Abgabenvorschriften die Bücher und Aufzeichnungen zu führen waren oder für die ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher geführt wurden.

Zu den anhängigen Verfahren im Sinn des § 132 Abs. 1 BAO gehören unter anderem Berufungsverfahren und VwGH-Verfahren.

Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, sollen sie sieben Jahre aufbewahrt werden.

Weiters ist zu beachten, dass Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen, wegen allfälliger Vorsteuerrückverrechnungen 12 Jahre aufbewahrungspflichtig sind (§ 18 Abs. 10 UStG).

§ 212 HGB sieht vor, dass die Unterlagen dann weiter aufzubewahren sind, wenn sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem Ihnen Parteistellung zukommt, von Bedeutung sind.

Weiters sollten Sie keinesfalls Unterlagen vernichten, die für eine allfällige zivilrechtliche Beweisführung notwendig sein könnten (z. B. Produkthaftung, Eigentumsrecht, Bestandsrecht, Arbeitsvertragsrecht).

(Mag. Thomas Fiebich, 26.9.2003)

zur Themenliste

  Arbeitnehmerveranlagung zu Fixpreisen?

Wir sind seit 1999 Mitglied des Österreichischen Lohnsteuervereins (ÖLV) und bieten im Rahmen dieser Kooperation Arbeitnehmerveranlagungen zu Fixpreisen an. Der Preis richtet sich dabei nach einem Punktesystem. Die Einstufung in diesem Schema erfolgt vor Auftragserteilung, wobei 1-5 Punkte vorgesehen sind. Ein Punkt kostet absetzbare EUR 54 (inkl USt).

Weitere Details finden sie unter Produkte & Serviceleistungen

(Beatrice Papst, 30.4.2003)

zur Themenliste


  Kaufen oder Leasen?

Ich möchte ein Auto kaufen. Was ist da günstiger - über Kredit kaufen oder leasen?

Wenn man der Leasing-Werbung Glauben schenkt, scheint sich jeder Vergleich mit einer anderen Finanzierungsalternative zu erübrigen. Jedoch sollte man sich trotzdem die Vor- bzw. Nachteile eines Leasing- bzw. Kreditgeschäfts vor Augen halten und eventuell auch notwendige Berechnungen zur Entscheidungshilfe durchführen.

Leasing ist primär eine Frage der Finanzierung (Kosten der Finanzierung, Möglichkeit der Finanzierung, Liquidität), während Steuerauswirkungen für steuerlich nicht begünstigte Pkw-Anschaffungen meist von untergeordneter Bedeutung sind. (Anders jedoch bei Lkw, Kleinbussen und anderen betrieblichen Investitionsgütern, hier empfiehlt sich eine individuelle Berechnung durch Ihren Steuerberater)

Grundsätzlich sind zwei Formen von Leasing zu unterscheiden:

  • Operating Leasing ist ein echter Mietvertrag (zB Leihwagen), ein Vergleich mit Kredit kommt hier nicht in Betracht, da wesentliche Unterschiede in der Risikotragung bestehen, üblicherweise besteht auch keine Kaufoption am Ende der Leasingdauer.
  • Finanzierungsleasing, wobei je nach Vertragsgestaltung die steuerrechtliche Zurechnung beim Leasinggeber oder Leasingnehmer möglich sind.

Folgende Faktoren können für die Entscheidung von Bedeutung sein:

Rentabilität
Vergleich der Summe der Belastungen bei Leasing und Kredit über den gesamten Zeitraum. Ein Vergleich des Zinssatzes allein wäre zu wenig, es sind auch Rabatte, Depotzahlungen, Nebenkosten usw zu berücksichtigen. Besonders zu beachten sind bei Kredit wie Leasing die Anpassungsklauseln betreffend der Zinskonditionen.

Liquidität
Aus der Sicht der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit ist auch die zeitliche Verteilung der Ausgaben von Bedeutung. Hier besteht zwischen Kredit und Leasing ein wesentlicher Unterschied.

Risiko
Die mit Eigentum verbundenen Risiken wie z.B. Eigentumsrisiko, Veräußerungsrisiko sind zu beachten. Was passiert bei Beschädigungen? Was bei Funktionsunfähigkeit? Welchen Erlös erziele ich bei Verkauf meines Autos? Durch Vertrag und Auflagen werden auch bei Finanzierungs-Leasing die meisten Risiken auf den Leasingnehmer übertragen oder durch Versicherungen abgedeckt.

Flexibilität
Wie schnell kann ich das Auto verkaufen bzw den Leasingvertrag beenden?
Kann ich Zahlungstermine verschieben, die Laufzeit und Raten ändern?

Tipps und weiterführende Links:

  • Für betriebliche Investitionen empfiehlt sich eine individuelle Beratung und Vorteilsberechnung durch Ihren Steuerberater
  • Verband österreichischer Leasing-Gesellschaften www.leasingverband.at

(Mag. Thomas Fiebich, 3/2003)

zur Themenliste


  Fahrtenbuch

Wie führe ich ein Fahrtenbuch richtig?

Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mittels eines laufend geführten Fahrtenbuches zu erfolgen, aus dem der Tag (Datum) der beruflichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der beruflichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen beruflichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in beruflich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sind. Die Führung eines Fahrtenbuches kann entfallen, wenn durch andere Aufzeichnungen (zB Reisekostenabrechnungen gegenüber dem Arbeitgeber) eine verlässliche Beurteilung möglich ist. (Vgl. dazu LStR 2002 Rz 290)

Besondere Regelungen bzw Erleichterungen gelten für Politiker, Details findet man in den LStR 2002 Rz 383d.

Beispiel:

Datum

Zeit

Ort

km von

km bis

berufl.

privat

Zeck der Fahrt

12.7.02

 8.30 - 16.00

Bruck-retour

 8.357

8.461

104

27*)

Kundenbesuch Fa XY

15.7.02

 8.30 - 11.30

Graz

8.488

8.508

20

 

Bank, Kunde Fa ABC

*) Anmerkung: für private Fahrten sind nur die Differenzkilometer zwischen den beruflichen Fahrten einzutragen, nicht die übrigen Daten wie Datum, Ort, Zeit,.. (hier 27 km zwischen Ende der berufl. Fahrt 12.7. und Beginn berufl Fahrt 15.7.)

Weiterführende Links:

(Mag. Thomas Fiebich, 7/2002)

zur Themenliste


  Hochrechnung steuerfreier Bezüge

Wenn ich im Jahr 2001 Krankengeld in Folge eines Arbeitsunfalles bezogen habe und 4 Tage lang arbeitslos gemeldet war, wie kommt das zuständige FA auf ein Jahreseinkommen in Höhe von 606.781,-- ATS? Die Rechnung sah folgend aus:
Jahreseinkommen 131.508,-- ATS : 79 Tage x 365 Tage.

Zu einer Hochrechnung von steuerfreien Bezügen kommt es, weil Sie neben steuerplfichtigen Bezügen (131.508) auch noch Arbeitslosengeld und evtl andere steuerfreie Bezüge erhalten haben. In diesem Fall wird ein fiktives Jahres-Einkommen errechnet und der sich daraus ergebende Durchschnittssteuersatz wird dann auf ihr tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen angewendet.

Sollten Sie tatsächlich nur 4 Tage Arbeitslosenbezug erhalten haben, ist die Berechnung falsch (79 statt 361 Tage) und sollten Sie gegen den Bescheid Berufung erheben. Sie haben dafür 1 Monat (Datum der Postaufgabe) Zeit ab Zustellung des Bescheides. Wenn die Zeit knapp wird, können sie auch die Erstreckung der Berufungsfrist beantragen, zB mit der Begründung, dass sie erst fachliche Unterstützung beiziehen müssen.

Steuerberaterkollegen in ihrer Nähe, die auf Arbeitnehmerveranlagungen spezialisiert sind finden sie beim ÖLV - Erster Österreichischer LohnsteuerVerein.

Weiterführende Links:

  • www.bmf.gv.at - Steuern / Richtlinien Steuerrecht / Lohnsteuerrichlinien 2002 / § 3 / Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile (Rz 113 ff)

(Beate Berchem/Mag. Thomas Fiebich, 7/2002)

zur Themenliste

 

Kündigung Dienstnehmer

Ich möchte einen Mitarbeiter kündigen. Was muss ich beachten?

Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Thema. Ein Fehler kann viel Geld kosten, ausführliche Beratung macht sich hier wie in allen Belangen des Arbeitsrechtes bezahlt.

Grundlegende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserem Informationsblatt oder kontaktieren Sie uns..

(Sandra Schmidt, 18.1.2002)

zur Themenliste

 

Erstattung von Absetzbeträgen (Negativsteuer)

Wie komme ich zu dieser Steuererstattung und unter welchen Voraussetzungen?

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag (EUR 110) sowie der Alleinerzieherabsetzbetrag oder der Alleinverdienerabsetzbetrag (dieser aber nur bei mindestens einem Kind, also wenn die Einkunftsgrenze von EUR 4.400 gilt) werden in jenen Fällen, in denen sie sich aufgrund eines geringen Einkommens nicht oder nicht voll steuermindernd auswirken können, vom Finanzamt ausbezahlt (Negativsteuer). Beim Arbeitnehmerabsetzbetrag ist die Negativsteuer jedoch mit 10% der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge begrenzt. Insgesamt kann die Gutschrift somit EUR 474 betragen. Die Ermittlung der Negativsteuer erfolgt bei der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1). Haben Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte im Kalenderjahr bezogen, verwenden Sie das Formular E 5.

Beispiel:
Eine Angestellte ist teilzeitbeschäftigt und verdient monatlich brutto 450 EUR. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen jährlich (angenommen) 900 EUR. Steuer fällt bei diesem Bezug keine an. Es werden 10% von 900, das sind 90 EUR bei der Arbeitnehmerveranlagung (nach Ablauf des Jahres) vom Finanzamt ausbezahlt (überwiesen). Wäre die Angestellte gleichzeitig Alleinerzieherin, würde sich der Auszahlungsbetrag auf insgesamt 454 EUR (364 + 90) (oder 6.247,18 ATS) erhöhen.

Wir helfen Ihnen gerne bei dieser Erstattung im Rahmen unseres ÖLV-Angebotes 'Arbeitnehmerveranlagung zu Fixpreisen'

(Beate Berchem, 17.1.2002)

zur Themenliste


  Umsätze in Österreich

Ich bin Unternehmer in Deutschland und verkaufe auf Österreichischen Messen meine Produkte. Was muss ich dabei beachten?

Die Unternehmertätigkeit ist dem Finanzamt Graz-Stadt zu melden. Sie bekommen eine Steuernummer und auf Antrag eine österreichische UID. Die Umsatzsteuer ist monatlich voranzumelden (bzw je Kalendervierteljahr, wenn die österreichischen Umsätze im Vorjahr nicht mehr als 300.000 ATS betragen haben). Die Kleinunternehmerbefreiung ist auf Unternehmer ohne (Wohn-) Sitz im Inland nicht anzuwenden, es besteht also unabhängig von der Höhe der Umsätze Umsatzsteuerpflicht. Vorsteuern können abgezogen werden. Entsprechende Aufzeichnungen sind zu führen. Für jedes Kalenderjahr ist eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Die Gewinne sind in Deutschland steuerpflichtig, in Österreich besteht aus dieser Tätigkeit auch keine Sozialversicherungspflicht.

Anmerkung: Seit 1.1.2002 benötigen EU-Unternehmer keinen Fiskalvertreter mehr (8.1.2002)

(Mag. Thomas Fiebich, 6/2001)

zur Themenliste

  Außergewöhnliche Belastung

Ich habe heuer eine größere Zahnreparatur. Kann ich da etwas steuerlich absetzen?

Unter Umständen - JA. Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungesfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Dazu gehören jedenfalls auch Ausgaben für Zahnbehandlungskosten. Sie können dann berücksichtigt werden, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird. Details finden Sie auf unserem Informationsblatt...

(Beate Berchem, 4/2001)

zur Themenliste

  Lieferung an ausländisches Unternehmen

Was muss ich beachten, wenn ich Lieferungen ins Ausland tätige?

Lieferungen von Waren von Österreich in ein anderes Land sind grundsätzlich steuerfrei. Erfolgt die Lieferung innerhalb der EU, so handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung (igL). Diese ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

- ausländische UID (Angabe auf Rechnung und Überprüfung Stufe 2)
- Verbringung der Ware über die Grenze
- kein Steuerausweis auf der Rechnung
- Hinweis auf die Steuerfreiheit

Lieferungen ausserhalb des EU-Gebietes sind steuerfreie Exporte. Ein Ausfuhrnachweis ist zu erbringen.

Da die Materie in der Praxis wesentlich komplexer ist, empfiehlt sich aber jedenfalls die zeitnahe Abklärung mit einem Steuerberater.

 

(Mag. Thomas Fiebich, 3/2001)

zur Themenliste

 


Startseite

Letzte Aktualisierung 22-Feb-2006

Infos & FAQSeitenanfang