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All-In- Vereinbarungen nur bei leitenden Angestellten zulässig? Für leitende Angestellte, die nicht dem Arbeitszeitgesetz unterliegen und auch nicht von einem Kollektivvertrag erfasst sind, kann eine „All-In“-Regelung getroffen werden, die sämtliche geleisteten Überstunden abdeckt. "All-In"-Regelungen
sind aber auch bei nicht-leitenden Angestellten zulässig. Das "All-In"-Gehalt
muss dann aber mindestens so hoch sein, wie bei einem kollektivvertraglichen
Gehalt, bei dem alle geleisteten Überstunden einzeln ausbezahlt werden.
Der Arbeitgeber muss die Vereinbarung jedenfalls so formulieren, dass
sich daraus erkennen lässt, wie viele Überstunden „abgedeckt“
sind.
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Letzte Aktualisierung 10-Mai-2001 |