Die Getränkesteuer - eine Geschichte in Fortsetzungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im letzten Jahr die Steuer auf alkoholische Getränke für EU-widrig erklärt. Bisher hat aber noch kein Bundesland auch nur einen Schilling davon zurückbezahlt. Dies könnte sich aber vielleicht noch ändern.

Jeder, der vor dem Urteil des EuGH einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt hat, sollte ja eigentlich die Rückzahlung der rechtswidrig bezahlten Getränkesteuer verlangen können. Kurz vor der Aufhebung der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke haben die Bundesländer aber rückwirkende Bestimmungen in deren Landesabgabenordnung eingefügt. Die Rückzahlung der Getränkesteuer sollte dann ausgeschlossen werden, wenn die Abgabe (etwa von einem Gastwirt) auf einen Dritten (den Konsumenten) überwälzt wurde.
Durch diese Bestimmungen konnten die Länder den Gastwirten die Rückzahlung der Getränkesteuer erfolgreich verwehren.

Finte der Bundesländer

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat diese Finte der Länder näher unter die Lupe genommen und ist dabei leider zum Schluss gekommen, dass diese Vorgangsweise nicht gegen die österreichische Verfassung verstößt. Die Rückzahlung der EU-widrigen Steuer können sich die Gastwirte damit in den Kamin schreiben. Der Verfassungsgerichtshof ist sogar zur Auffassung gelangt, dass die Änderungen in den Landesabgabenordnungen EU-konform sind. Endgültige Klarheit kann hier allerdings erst der EuGH bringen.

Verstoß gegen "Treuegebot"

Beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) liegt bereits ein stattlicher Aktenberg über Verfahren, in denen eine Gemeinde die Rückzahlung der EU-widrig bezahlten Getränkesteuer verweigert. Einen solchen Akt hat der VwGH mittlerweile dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Anlass war ein Fall aus unserem südlichen Nachbarland Italien, in dem festgestellt wurde, dass rückwirkende Bestimmungen gegen das europarechtliche "Treuegebot" verstoßen. Dieses Treuegebot besagt nämlich, dass Abgabenschuldner, die rechtzeitig einen Rechtsbehelf eingelegt haben, darauf vertrauen dürfen, die zu Unrecht bezahlte Getränkesteuer zurückzubekommen.

Noch besteht Hoffnung

Bis zur Beantwortung der Frage durch den EuGH werden sich die Gemeinden jedenfalls weiterhin gegen eine Rückzahlung der Getränkesteuer zur Wehr setzen. Immerhin besteht aber die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof den Ländern doch noch einen Strich durch die Rechnung machen wird.

 


Startseite

Letzte Aktualisierung 10-Mai-2001

zurückSeitenanfang