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Die
Getränkesteuer - eine Geschichte in Fortsetzungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im letzten Jahr die Steuer
auf alkoholische Getränke für EU-widrig erklärt. Bisher hat aber noch
kein Bundesland auch nur einen Schilling davon zurückbezahlt. Dies könnte
sich aber vielleicht noch ändern.
Jeder, der vor dem Urteil des EuGH einen entsprechenden
Rechtsbehelf eingelegt hat, sollte ja eigentlich die Rückzahlung der rechtswidrig
bezahlten Getränkesteuer verlangen können. Kurz vor der Aufhebung der
Getränkesteuer auf alkoholische Getränke haben die Bundesländer aber rückwirkende
Bestimmungen in deren Landesabgabenordnung eingefügt. Die Rückzahlung
der Getränkesteuer sollte dann ausgeschlossen werden, wenn die Abgabe
(etwa von einem Gastwirt) auf einen Dritten (den Konsumenten) überwälzt
wurde.
Durch diese Bestimmungen konnten die Länder den Gastwirten die Rückzahlung
der Getränkesteuer erfolgreich verwehren.
Finte der Bundesländer
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat diese Finte der Länder
näher unter die Lupe genommen und ist dabei leider zum Schluss gekommen,
dass diese Vorgangsweise nicht gegen die österreichische Verfassung verstößt.
Die Rückzahlung der EU-widrigen Steuer können sich die Gastwirte damit
in den Kamin schreiben. Der Verfassungsgerichtshof ist sogar zur Auffassung
gelangt, dass die Änderungen in den Landesabgabenordnungen EU-konform
sind. Endgültige Klarheit kann hier allerdings erst der EuGH bringen.
Verstoß gegen "Treuegebot"
Beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) liegt bereits ein stattlicher Aktenberg
über Verfahren, in denen eine Gemeinde die Rückzahlung der EU-widrig bezahlten
Getränkesteuer verweigert. Einen solchen Akt hat der VwGH mittlerweile
dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Anlass war ein Fall aus unserem südlichen
Nachbarland Italien, in dem festgestellt wurde, dass rückwirkende Bestimmungen
gegen das europarechtliche "Treuegebot" verstoßen. Dieses Treuegebot
besagt nämlich, dass Abgabenschuldner, die rechtzeitig einen Rechtsbehelf
eingelegt haben, darauf vertrauen dürfen, die zu Unrecht bezahlte Getränkesteuer
zurückzubekommen.
Noch besteht Hoffnung
Bis zur Beantwortung der Frage durch den EuGH werden sich die Gemeinden
jedenfalls weiterhin gegen eine Rückzahlung der Getränkesteuer zur Wehr
setzen. Immerhin besteht aber die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof
den Ländern doch noch einen Strich durch die Rechnung machen wird.
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