 |
|
PKW-Kauf:
Planen und Steuern sparen!
Wer sich einen neuen oder gebrauchten PKW anschaffen möchte, kann
bei entsprechender Planung eine Menge Steuern sparen. Vor allem bei Sonderausstattungen
sollte man vorsichtig sein.
Ein
neuer PKW ist maximal bis zu einem Anschaffungswert von S 467.000,- steuerlich
absetzbar. Der darüber hinausgehende Teil des Kaufpreises ist steuerlich
nicht verwertbar. In diesem Höchstbetrag sind alle Sonderausstattungen
wie etwa Klimaanlage, ABS, Airbag und Alufelgen enthalten. Ein serienmäßig
eingebautes Autoradio fällt auch unter diesen Betrag. Wird ein Autoradio
nachträglich eingebaut, so sind diese Kosten generell steuerlich nicht
absetzbar, auch wenn der Gesamtbetrag von S 467.000,- nicht überschritten
wird. Von dieser Regel sind nur Autoradios in Dienstkraftfahrzeugen für
Mitarbeiter ausgenommen.
Navigationssysteme
Ein Navigationssystem, das nachträglich eingebaut wurde, fällt jedoch
nicht unter die Angemessenheitsgrenze und kann daher über die Nutzungsdauer
abgeschrieben werden. Ist ein Navigationsgerät bereits serienmäßig im
PKW eingebaut, so fällt es wieder unter die Angemessenheitsgrenze von
S 467.000,-.
Beim Kauf eines teuren Autos sollte man also überlegen, ob sich ein nachträglicher
Einbau nicht steuerlich rentieren könnte. Unabhängig von der Angemessenheitsgrenze
sind aber Sondereinrichtungen, wie Autotelefone, Funkeinrichtungen oder
Computer-Fahrtenbücher von der Steuer absetzbar.
Gebrauchte PKWs und Leasing
Planen Sie einen gebrauchten PKW anzuschaffen, der nicht älter als fünf
Jahre ist, so müssen Sie die Anschaffungskosten aliquot kürzen, wenn der
ursprüngliche Neuanschaffungspreis mehr als S 467.000,- betragen hat.
Nur für PKWs, die bei der Anschaffung bereits älter als fünf Jahre sind,
ist für die Angemessenheitsprüfung der neue Anschaffungswert maßgeblich.
Es kann sich daher im Einzelfall steuerlich auszahlen, einen Gebrauchtwagen
anzuschaffen, der älter als fünf Jahre ist.
Ein Umgehen der Angemessenheitsgrenze durch Abschluss eines Leasingvertrages
ist nicht möglich, da im Regelfall Leasing steuerrechtlich wie ein Kauf
zu behandeln ist und alle oben dargestellten Regeln auch für das Leasing
gelten.
Bevor Sie ein Firmenauto anschaffen, sollten Sie also mit uns Rücksprache
halten, um auch diesen Kauf steueroptimal zu gestalten.
Tipp:
Aktuelle
Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kastenwagen, Pritschenwagen und
Klein-Autobusse (www.bmf.gv.at)
|