Die "Europäische Gesellschaft"

Seit gut 30 Jahren wurde daran gearbeitet: Nun aber wurde endlich das Statut der Europäischen Gesellschaft "Societas Europaea" (SE) beschlossen. Es tritt mit 8.10.2004 in Kraft und eröffnet die Möglichkeit, eine europäische Gesellschaft zu gründen.

  Diese europäische Gesellschaft soll vor allem eine Senkung der Verwaltungs- und Rechtskosten sowie Vorteile durch vereinfachte Umstrukturierungsmöglichkeiten mit sich bringen. Die SE ist als Aktiengesellschaft ausgestaltet; das gezeichnete Kapital beträgt mindestens EUR 120.000. Natürlich gibt es auch für österreichische GmbHs die Möglichkeit, die Vorzüge in Form einer Holding SE zu nützen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht daneben auch noch die Möglichkeit der Gründung durch Verschmelzung von Aktiengesellschaften, der Gründung einer SE-Tochtergesellschaft sowie der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine SE.

Viele weitere Schritte erforderlich

Die erfolgte Gründung wird in das Register (Firmenbuch) des Sitzstaates eingetragen, zusätzlich erfolgt eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Im übrigen wird weitgehend auf die jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften verwiesen. Bei den aufgezeigten Vorteilen sollte jedoch nicht vergessen werden, dass andere Rechtsbereiche wie das Steuerrecht, das Wettbewerbsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz sowie das Konkursrecht nicht von den Regelungen erfasst sind.
Daher werden noch viele weitere Schritte erforderlich sein um eine dem Binnenmarkt angemessene Rechtsstruktur zu schaffen

(Stand 3/2002)

 


Letzte Aktualisierung 29-Okt-2003

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