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Die "Europäische Gesellschaft"Seit gut 30 Jahren wurde daran gearbeitet: Nun aber wurde endlich das Statut der Europäischen Gesellschaft "Societas Europaea" (SE) beschlossen. Es tritt mit 8.10.2004 in Kraft und eröffnet die Möglichkeit, eine europäische Gesellschaft zu gründen.
Diese europäische Gesellschaft soll vor allem eine Senkung der Verwaltungs-
und Rechtskosten sowie Vorteile durch vereinfachte Umstrukturierungsmöglichkeiten
mit sich bringen. Die SE ist als Aktiengesellschaft ausgestaltet; das
gezeichnete Kapital beträgt mindestens EUR 120.000. Natürlich
gibt es auch für österreichische GmbHs die Möglichkeit,
die Vorzüge in Form einer Holding SE zu nützen. Unter gewissen
Voraussetzungen besteht daneben auch noch die Möglichkeit der Gründung
durch Verschmelzung von Aktiengesellschaften, der Gründung einer
SE-Tochtergesellschaft sowie der Umwandlung einer Aktiengesellschaft in
eine SE. (Stand 3/2002)
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Letzte Aktualisierung 29-Okt-2003 |