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Wann gilt jemand als geringfügig Beschäftigter ?
Da
immer mehr Tätigkeiten aus den Unternehmen ausgelagert werden um
Lohnkosten zu sparen, ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten
in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen.
Ein
geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt dann vor,
wenn die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als einen
Kalendermonat vereinbart wurde und für den Arbeitstag im Durchschnitt
ein Entgelt von höchstens EUR 23,13 täglich gebührt.
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von EUR 301,54 (Wert für
2002) darf dabei nicht überschritten werden.
Beispiel
Wird ein Mitarbeiter etwa für 3 Wochen beschäftigt und arbeitet
er pro Woche 4 Tage, so muss die tägliche Geringfügigkeitsgrenze
herangezogen werden um festzustellen ob es sich um einen geringfügig
Beschäftigten oder einen vollversicherungspflichtigen Arbeitnehmer
handelt. Verdient er in diesen 3 Wochen zum Beispiel EUR 360, so kommt
er pro Tag auf einen Verdienst von EUR 30 und ist kein geringfügig
Beschäftigter mehr. Er unterliegt der vollen Versicherungspflicht.
Verdient er hingegen an diesen 12 Tagen nur EUR 250, so kommt er am
Tag auf einen Verdienst von nur EUR 20,83 und ist damit als geringfügig
Beschäftigter anzusehen.
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt auch dann
vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis für mindestens einen
Kalendermonat oder für längere Zeit vereinbart ist und im Kalendermonat
kein höheres Entgelt als EUR 301,54 gebührt. Dabei dürfen
nur die laufenden Entgelte und nicht die Sonderzahlungen herangezogen
werden.
Ausnahme Kurzarbeit
Von einer geringfügigen Beschäftigung kann aber dann nicht gesprochen
werden, wenn die monatliche Geringfügigkeitsgrenze nur deshalb nicht
überschritten wird, weil im betreffenden Betrieb kurz gearbeitet
wird und deshalb die sonst übliche Normalarbeitszeit nicht überschritten
wird, oder die Beschäftigung während des Kalendermonats begonnen
oder geendet hat.
Freier Dienstnehmer
Sonderbestimmungen gelten für die freien Dienstnehmer. Wird einem
freien Dienstnehmer für einen längeren Zeitraum als für
einen Kalendermonat ein im Voraus genau festgelegter Betrag ausbezahlt,
so ist dieser durch die Zahl der Kalendermonate in denen gearbeitet wurde
zu dividieren. Auch diejenigen Kalendermonate, in denen nur teilweise
gearbeitet wurde werden in diesem Fall als volle Kalendermonate gerechnet.
(Stand 3/2002)
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