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Leasing - Was ist das eigentlich?
Autos,
Straßen und ganze Fabrikanlagen werden heutzutage geleast. Was aber steckt
eigentlich hinter dem Begriff "Leasing"?
Zu
einem Leasingvertrag gehören gewöhnlich drei Partner: Lieferant
A, Leasinggeber B und Leasingnehmer C. Lieferant A verkauft das vom Leasingnehmer
C ausgesuchte Investitionsgut an den Leasinggeber B. Der Leasinggeber
B überlässt seinem Kunden, dem Leasingnehmer C für eine
bestimmte Zeit dieses Anlagegut zum freien Gebrauch und erhält dafür
monatliche Ratenzahlungen.
Eine Ausnahme ist jedoch das "Hersteller-Leasing", das vor allem dann
angewendet wird, wenn es um beweglichen Anlagegüter geht. Hier ist
der Leasinggeber gleichzeitig der Hersteller. Kennzeichnend für das
Leasinggeschäft ist, dass der Leasinggeber von der Haftung für
Beschädigung und den Ausfall des Leasinggutes befreit ist und weder
Reparaturen ausführen noch vorbeugende Instandhaltungen vornehmen
muss.
Operate-Leasing und Finanzierungs-Leasing
Nach der Vertragsdauer unterscheidet man zwischen Operate-Leasing und
Finanzierungs-Leasing. Beim Operate-Leasing wird der Gegenstand auf kurze
Zeit gemietet ohne später ins Eigentum des Mieters über zu gehen.
Diese Form des Leasings ist kaum von "normalen" Mietverträgen zu
unterscheiden. Beim Finanzierungs-Leasing dagegen wird das Leasinggut
für längere Zeit dem Leasingnehmer zur Verfügung gestellt,
welcher am Ende der Vertragsdauer das Eigentum am Leasinggut erwerben
kann.
Bilanzierung des Leasingobjekts
Die handelsrechtliche Bilanzierung des Leasingobjekts erfolgt nach den
Leasingerlässen der Finanzverwaltung. Danach wird das Leasinggut
meist dem Leasinggeber zugerechnet. Dies ist etwa beim Operate-Leasing
der Fall. Wenn die Grundmietzeit und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
annähernd übereinstimmen oder das Leasinggut speziell auf die
individuellen Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist und
nach Ablauf der Vertragsdauer nur bei diesem sinnvoll verwendet werden
kann, dann wird das Leasinggut in die Bilanz des Leasingnehmers aufgenommen.
Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten
Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zwischen
Leasingnehmer und -geber ist Leasing eine sehr flexible Finanzierungsform.
So können bestehende Verträge jederzeit an geänderte Anforderungen
während der Laufzeit angepasst werden. Auch der zeitliche Anfall
der Leasingraten kann auf die individuellen Bedürfnisse des Leasingnehmers
abgestimmt werden. Der Vorteil des Leasings besteht auch darin, dass die
Leasingraten oft aus den Erträgen des Objektes oder durch Kosteneinsparungen
gedeckt werden können.
(Stand 4/2002)
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