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Autoleasing im Ausland wird billigerWieder einmal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein österreichisches Gesetz zu Fall gebracht. Diesmal trifft es die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für ausländische Autos. Aufgrund
österreichischer Gesetze ist die Nutzung eines Fahrzeuges mit ausländischen
Kennzeichen durch eine österreichische Firma in Österreich nur
drei Tage zulässig. Danach sind die ausländischen Kennzeichen
bei der zuständigen Behörde abzugeben. Im Falle einer Verwendung
des Autos in Österreich ist dann eine Zulassung in Österreich
zu beantragen und die Normverbrauchsabgabe (maximal 16 % des Entgeltes)
zu leisten. Die Normverbrauchsabgabe wurde im Fall einer späteren
Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland bisher aber nicht erstattet. Tipp: Neben steuerlichen Vorteilen sollten Sie immer auch die sonstigen Rechtsfolgen und den Verwaltungsaufwand solcher Lösungen bedenken. (Stand 5/2002)
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Letzte Aktualisierung 29-Okt-2003 |