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Neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug
Um das Problem des Zahlungsverzuges besser in den Griff zu bekommen,
haben sich die EU-Staaten auf eine Richtlinie geeinigt, welche bis 8.8.
2002 von den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.
Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen verursachen lange Zahlungsfristen
und Zahlungsverzug eine finanzielle und administrative Belastung, die
bis zur Insolvenz führen kann. In einigen Mitgliedstaaten weichen
die vertraglich vorgesehenen Zahlungsfristen zudem erheblich vom Gemeinschaftsdurchschnitt
ab, was den gesamten Binnenmarkt beeinträchtigt.
Auch Freiberufler betroffen
Die neue Richtlinie soll den gesamten Geschäftsverkehr regeln und
gilt auch für Freiberufler. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Geschäft
zwischen zwei Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einer öffentlichen
Stelle abgeschlossen wird. Die EU-Richtlinie soll den gesamten Geschäftsverkehr
zwischen einem General- und einem Subunternehmen regeln. Sie ist auf alle
Zahlungen im Geschäftsverkehr anwendbar.
Die Richtlinie im Detail:
- Ab dem ersten Verzugstag sind Verzugszinsen zu bezahlen. Wurden weder
Zahlungstermin noch Zahlungsfrist vertraglich festgelegt, sind jedenfalls
ab dem 30. Tag nach dem Zeitpunkt des Empfangs der Leistung Zinsen zu
bezahlen.
- Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach den von der EZB
(Europäische Zentralbank) festgelegten Richtsätzen. Für
österreichische Unternehmer hat das eine nicht unbeträchtliche
Erhöhung der Verzugszinsen zur Folge. Auch vom bisher geltenden
Fixzinssatz von 4% bei Rechtsgeschäften des bürgerlichen
Rechts, bzw. von 5% bei Handelsgeschäften und 6% bei Wechsel- und
Scheckgeschäften wird abgegangen. Der Ministerrat hat eine
Anhebung der Verzugszinsen bereits beschlossen.
- Die Richtlinie sieht auch vor, dass alle Mitgliedstaaten den Eigentumsvorbehalt
in ihr Privatrecht übernehmen.
- Für alle in der EU niedergelassenen Gläubiger müssen
im Exekutionsverfahren die gleichen Bedingungen gelten. Erwartet werden
daher auch Auswirkungen auf den Konsumentenschutz. Bisher war nämlich
die Durchsetzung eines inländischen Exekutionstitels im Ausland
oder die Durchsetzung eines ausländischen Exekutionstitels im Inland
mit großen Mühen verbunden.
Wir werden Sie weiter informieren, ob die angestrebten Verbesserungen
für die Klein- und Mittelunternehmer auch tatsächlich eintreten
und mit einer Verbesserung der Zahlungsmoral gerechnet werden kann.
(Stand 7/2002)
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