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Übergang der Steuerschuld in der BauwirtschaftAls einer der Schwerpunkte des zweiten Abgabenänderungsgesetzes wird mit 1. Oktober 2002 in der Bauwirtschaft die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber eingeführt.Die neue Regelung soll den massiven Umsatzsteuerhinterziehungen in der
Baubranche entgegentreten, die durch das bisherige System nicht verhindert
werden konnten: In der Baubranche werden nämlich besonders viele
Aufträge an Subunternehmer vergeben. Der Auftraggeber zieht sich
dabei zu Recht die Vorsteuer aus den erhaltenen Rechnungen ab. Der Subunternehmer
führt die Umsatzsteuer oftmals jedoch nicht ab, sondern verschwindet
ins Ausland und hinterlässt in der Regel eine insolvente GmbH mit
uneinbringlicher Umsatzsteuerschuld. Der leistende Unternehmer darf in der Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert
ausweisen. Er hat in der Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(UID) des Leistungsempfängers anzugeben und auf die Steuerschuld
des Leistungsempfängers hinzuweisen. Der Leistungsempfänger
hat die Umsatzsteuer abzuführen, kann jedoch gleichzeitig in selber
Höhe Vorsteuern geltend machen - es handelt sich daher um ein Nullsummenspiel,
jedoch ohne Zahlungsfluss über das Finanzamt. Tipps:
(Stand 8/2002) Hinweis: umfassende und aktualisierte Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserm Informationsblatt!
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Letzte Aktualisierung 29-Okt-2003 |