Zusätzliche Angaben auf Rechnungen ab 2003

2003 müssen auf Rechnungen zusätzliche Angaben gemacht werden. EDV-Umstellungen sollten also bald geplant werden. Zur Vermeidung von Fehlern und Vorsteuerverlust ist Schulungsbedarf gegeben.

Bisher mussten Rechnungen eines Unternehmers folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers,
  2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der Leistung,
  3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
  4. den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder
    den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt,
  5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und
  6. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

Ab 1. 1. 2003 müssen aber zusätzlich zu den bisher erforderlichen noch folgende Angaben gemacht werden:

  1. den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
  2. das Ausstellungsdatum der Rechnung,
  3. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird und
  4. die vom Finanzamt dem Unternehmer erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID).

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,- nicht übersteigt (sogenannte Kleinbetragsrechnungen), sind die bisherigen Vereinfachungen weiterhin ausreichend.

Tipp:

  • Denken Sie daran, allfällige EDV Umstellungen zeitgerecht vorzunehmen.
  • Schulen Sie ihre Mitarbeiter und weisen Sie sie an, nicht ordnungsgemäße Rechnungen zu reklamieren

Hinweis:

Weitere Informationen zur Rechnungsausstellung finden Sie in unserem Informationsblatt: Umsatzsteuerliche Rechnungsmerkmale Gesetzestext

(Stand 10/2002)

 


Letzte Aktualisierung 29-Okt-2003

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