 |
|
Zusätzliche Angaben auf Rechnungen ab 2003
2003 müssen auf Rechnungen zusätzliche Angaben gemacht werden.
EDV-Umstellungen sollten also bald geplant werden. Zur Vermeidung von
Fehlern und Vorsteuerverlust ist Schulungsbedarf gegeben.
Bisher mussten Rechnungen eines Unternehmers folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers,
- den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers
der Leistung,
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten
Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
- den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder
den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt,
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
Ab 1. 1. 2003 müssen aber zusätzlich zu den bisher erforderlichen
noch folgende Angaben gemacht werden:
- den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen
Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung
gilt
- das Ausstellungsdatum der Rechnung,
- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die
zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird und
- die vom Finanzamt dem Unternehmer erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(UID).
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,- nicht übersteigt
(sogenannte Kleinbetragsrechnungen), sind die bisherigen Vereinfachungen
weiterhin ausreichend.
Tipp:
- Denken Sie daran, allfällige EDV Umstellungen zeitgerecht vorzunehmen.
- Schulen Sie ihre Mitarbeiter und weisen Sie sie an, nicht ordnungsgemäße
Rechnungen zu reklamieren
Hinweis:
Weitere Informationen zur Rechnungsausstellung finden Sie in unserem
Informationsblatt: Umsatzsteuerliche
Rechnungsmerkmale Gesetzestext
(Stand 10/2002)
|