![]() |
Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung nach UnfällenIm Rahmen des Konjunkturpaketes 2002 wurde als neue Leistung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Gewährung von Zuschüssen zur Entgeltfortzahlung bei Freizeit- und Arbeitsunfällen festgelegt. In einer Verordnung des Sozialministeriums wurden nun die Details zur Abwicklung dieser Zuschüsse geregelt.Unternehmen mit bis zu 50 Dienstnehmern können eine teilweise Vergütung
von 50 % der Entgeltfortzahlungskosten für Freizeit- und Arbeitsunfälle
beantragen. Diese Neuregelung gilt für alle Unfälle, die nach
dem 30. September 2002 eingetreten sind. Ein Antrag kann innerhalb von
zwei Jahren nach Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches an die zuständige
AUVA-Zweigstelle gestellt werden. Ein entsprechendes Formular (EFZ-Zuschuss)
wird auf der Homepage der AUVA
(> Service > Formulare) zur Verfügung gestellt.
Bei wechselnder Dienstnehmerzahl steht der Zuschuss auch dann zu, wenn
die vorhersehbare durchschnittliche Dienstnehmerzahl pro Jahr nicht mehr
als 50 beträgt und an nicht mehr als 30 Tagen im Jahr mehr als 75
Dienstnehmer beschäftigt werden. Außerdem ist es nicht schädlich,
wenn die Anzahl von 50 Dienstnehmern nur deshalb überschritten wird,
weil bis zu 3 Lehrlinge oder begünstigte Behinderte im Sinne des
Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden.
Quellen: (Stand 1/2003)
|
|
Letzte Aktualisierung 29-Okt-2003 |