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Kurzübersicht Rechnungsmerkmale
Umsatzsteuerliche Rechnungen von einem Unternehmer an den anderen müssen
folgende Angaben enthalten, damit der Vorsteuerabzug möglich ist:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers
der Leistung
- eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig
vergeben wird
- das Ausstellungsdatum der Rechnung
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten
Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder
den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
- den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen
Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung
gilt
- die vom Finanzamt dem Unternehmer erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(UID)
- bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von mehr als € 10.000
zusätzlich die UID des Leistungsempfängers (ab 1.7.2006)
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,- nicht übersteigt
(sogenannte Kleinbetragsrechnungen), sind folgende Angaben ausreichend:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten
Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über
den sich die Leistung erstreckt
- den Gesamtbetrag (Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe)
- den anzuwendenden Steuersatz
Tipp:
- Schulen Sie ihre Mitarbeiter und weisen Sie sie an, nicht ordnungsgemäße
Rechnungen zu reklamieren
- Verwenden Sie unser Informationsblatt Musterrechnung
für eine einfache Übersicht
Hinweis:
Beachten Sie unsere weiteren Informationsblätter zum Bereich Umsatzsteuer
auf www.fiebich.com > Infos & FAQ > Info-Blätter
(Stand 1/2006)
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