Fall 1: Lieferung einer Maschine an Abnehmer in Deutschland
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1. Leistungserbringung (Ausgangsrechnungen, AR)
1.1 Lieferung (§ 3) --> Anmerkung: Ort der Lieferung...
1.1.1 Inland=steuerbar > igL (Art 7) > u.s.w.Sie finden hier nun alle Voraussetzungen für eine steuerfreie igL und die daraus erforderlcihen Rechtsfolgen bzw zu ergreifenden Maßnahmen (ZM, UVA, ...)
Fall 2: Kauf einer Software (Lizenz) von ungarischem Programmierer
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2. bezogene Leistungen Eingangsrechnungen (ER)
2.2 Sonstige LeistungOrtsbestimmung: siehe Ausgangsrechnung... > Sonstige Leistung (§ 3a, Art 3a) ...
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klicken Sie auf 1.3.5 DEMO (Abs 10), Katalogleistungen...§ 3a (10) Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 sind:
1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben;Kauf von Softwarelizenz ist also eine Katalogleistung...
an Unternehmer (Abs 9/a) oder Nicht-Untern ohne Sitz in EU (Abs 9/b)
--> EmpfängerortEmpfänger ist unser österreichischer Unternehmer, die Leistung ist daher in Österreich steuerbar.
(Sie können das Browserfenster für die Ortsbestimmung nun wieder schließen)
2.2.2 Inland
Lieferant ohne Sitz im Inland oder Bauleistung (gilt nur für Bauleister)
--> Übergang der Steuerschuld (reverse charge) mit Hinweisen und GesetzestextSo ist beispielsweise die häufige Frage, was im Fall einer nicht ordnungsgemäßen Rechnungsausstellung seitens des ungarischen Lieferanten für Rechtsfolgen eintreten hier klar beantwortet...
(c) Fiebich & PartnerInnen - www.fiebich.com - Letzte Aktualisierung: 21-Mai-2004