Schulbeihilfe Die Schulbeihilfe wird Schülern ab der 10. Schulstufe gewährt,
sofern das Familieneinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Die Berechnung ist sehr komplex und von vielen Faktoren abhängig.
Sie als Berater kennen diese Faktoren ihrer Klienten und können
die Berechnung ohne großen Aufwand als Nebenprodukt zur Steuererklärung
anbieten. Dies ist insbesondere bei Unternehmern mit schwankenden Einkünften
in schlechten Jahren ein "schnell verdientes" Geld (zB Familie
mit 2 Kindern, Familieneinkommen 21.000 EUR ergibt Schulbeihilfe von
rund 450 EUR; Beratungsaufwand ca 30 Min; siehe Musterauswertung) Funktionalität und Vorteile im Überblick Download: Musterauswertung
(PDF 10 KB) Verkaufspreis: Excel-Tabelle Schulbeihilfe 2003/2004... EUR 60 (EUR
72 inkl USt) Bei Inanspruchnahme Verwaltungskostenrabatt... EUR
40 (EUR 48 inkl USt) Verwaltungskosten-Rabatt: Bestellung: Per mail an excel@fiebich.com
oder per FAX an 0316-324453-29 unter Angabe von Die Lieferung erfolgt per Mail binnen 1 Woche ab Bestellung. Zahlungsbedingungen: Einzahlung auf Konto 7000-032164, BLZ 20815, lautend auf Für Mahnungen auf Grund Zahlungsverzug werden EUR 25 zuzüglich
USt verrechnet. Haftungsausschluss: Die Tabelle wurde mit höchster Sorgfalt erstellt, dokumentiert
und getestet. Fehler sind jedoch nie auszuschliessen, weshalb wir jegliche
Haftung auf Grund einer fehlerhaften Berechnung ausschließen.
Sollten Sie Fehler erkennen ersuchen wir Sie, diese an uns weiterzuleiten.
Sollten uns Fehler bekannt werden, werden wir Sie umgehend per mail
darüber informieren.
Berechnungs- und Beratungstool

offizielles Infoblatt
(ZIP 553 KB)
Bei Verzicht auf gesonderte Rechnungsausstellung und Zahlung
vor Lieferung (Einzahlung = Bestellung, Lieferung per mail = Rechnung)
wird ein Nachlass von EUR 20 (EUR 24 inkl USt) gewährt. Bitte
unter Verwendungszweck unbedingt E-Mail-Adresse angeben!
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