fiebichNEWS 2/2026 verfügbar
May 28, 2026fiebichNEWS 2/2026 verfügbar
Geschätzte Leser:innen unserer fiebichNEWS!
Endlich Frühling! Wir sind bereits im 2. Quartal des Jahres und widmen uns mit Blick auf wichtige Fristen dem Kapitel der Arbeitnehmerveranlagung in allen Facetten. Welche Möglichkeiten des Steuersparens durch Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Absetzbeträgen stehen zur Auswahl. Wir informieren Sie auch darüber, wann die ab 1.4.2026 geltenden neuen Richtwerte und Kategoriebeträge tatsächlich zu Mietanhebungen führen. Einen kurzen Blick werfen wir im Kapitel Splitter auf das Krypto-Meldepflichtgesetz, die Novelle zur F&E-Prämienverordnung und die Einführung der Spritpreisbremse. Lesenswert ist auch die Auswahl an höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einer Übersicht der wichtigsten steuerlichen Termine für die Monate April bis Juni 2026 werden Sie keinen Termin versäumen.
Für detaillierte Auskünfte zu den einzelnen Punkten
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr
fiebichTEAM
Themen-Übersicht:
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1. ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2025
1.1 Antragsveranlagung
1.2 Pflichtveranlagung
1.3 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
2. WELCHE AUSGABEN KÖNNEN BEI DER VERANLAGUNG ABGEZOGEN
WERDEN?
2.1 Werbungskosten
2.2 Sonderausgaben
2.3 Außergewöhnliche Belastungen
3. ABSETZBETRÄGE UND NEGATIVSTEUER
3.1
Absetzbeträge
3.2 Negativsteuer bei der Veranlagung von niedrigem Einkommen
4. NEUE RICHTWERTE UND MIETANHEBUNG
4.1 Neue Richtwerte/Kategoriebeträge
4.2 Mietanhebung nach dem MieWeG
5. SPLITTER 2/2026
5.1 Krypto-Meldepflichtgesetz
5.2 Zuständigkeit des Finanzamts für Großbetriebe:
Erhöhung der Umsatzgrenze auf € 12,5 Mio.
5.3 Erneute Änderung der Forschungsprämien-VO
5.4 Spritpreisbremse
6. AKTUELLE HÖCHSTGERICHTLICHE ENTSCHEIDUNGEN
• VfGH zu Familienbonus und Unterhaltsberechnung
• Mietvertragsgebühr bei bestimmter und anschließend
unbestimmter Dauer
• Aufwendungen für Senioren-Wohnanlage mit betreutem
Wohnen
• Steuerfreie Substanzauszahlung aus einer liechtensteinischen
Stiftung
7. TERMINE APRIL BIS JULI 2026
Die Erläuterungen sind notwendigerweise allgemeiner Art und können nur einen Überblick über die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Bestimmungen geben. Bevor die angegebenen Informationen auf spezifische Situationen angewendet werden, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch genommen werden.
